- Sachkundigenprüfung (durch zertifizierten Prüfer) Beleuchtung nach BGR 131
Hinweis: Jeder Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, daß Beleuchtungsanlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen und Instandsetzungen, nach Bedarf, mindestens jedoch alle drei Jahre, durch einen Sachkundingen hinsichtlich Einhaltung der aktuellen Normen, Regeln und Vorschriften überprüft werden! (Auszug aus ZH 1/190)
- Stellung eines Laserschutzbeauftragten (TÜV zertifiziert)
Hinweis: Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3B und 4 (nach EN 60825-1) bzw. 3b und 4 (nach DIN VDI 0837) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden (nach UVV bzw. BGV B 2).